Aufhebung einer Grundschule

Die Organisation der Schulen hat der Schulträger in seinem Zuständigkeitsbereich nach einem über eine einzelne Schule hinausgehenden planerischen Gesamtkonzept zu gestalten. Es bleibt dem Schulträger grundsätzlich unbenommen, auch solche Schulen zu schließen, deren Schülerzahlen weniger rückläufig sind, wenn dadurch dem

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Entziehung der schulrechtlichen Genehmigung

Eine schulrechtliche Genehmigung betrifft allein das Rechtsverhältnis zwischen der Bezirksregierung als staatliche Schulaufsicht und dem Schulträger. Daraus kann ein ehemaliger Schüler gegenüber der Schulaufsichtsbehörde keine eigenen Rechtsansprüche herleiten. Er ist nicht klagebefugt.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln in

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Kopierkosten für Unterrichtsmaterial

Die Herstellung von Unterrichtskopien fällt unter den Begriff der Lernmittel, die als Bestandteil der sachlichen Kosten für den Schulbetrieb dem jeweiligen öffentlichen Schulträger obliegen. Weder aus einem allgemeinen Erstattungsanspruch noch aus dem Sächsischen Schulgesetz kann eine Gemeinde als Schulträgerin die

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Schulische Baumaßnahmen der Bezirksverwaltung

Schulische Baumaßnahmen der Bezirksverwaltung sind dem für das Schulwesen zuständigen Senator personalvertretungsrechtlich nicht zuzurechnen.

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, unter welchen Umständen eine Maßnahme, die der Dienststellenleiter nicht selbst trifft, ihm personalvertretungsrechtlich zuzurechnen ist. Dies ist der Fall,

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Gemeinde und Landkreis als gemeinsamer Schulträger

Verbandsgemeinde und Landkreis können nicht gemeinsam Schulträger einer Realschule plus sein, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Damit können in dem hier vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron und der Landkreis Bernkastel-Wittlich keinen Schulverband als Träger der

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Die gemeinsame Schule von Stadt und Kreis

Die Errichtung eines Schulverbandes als gemeinsamer Schulträger zwischen einem Landkreis und einer kreisangehörigen Gemeinde ist zumindest in Rheinland-Pfalz nicht möglich. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier die Errichtung eines Schulverbands für die Trägerschaft der „Friedrich-Spee-Realschule plus Neumagen-Dhron” zwischen der Verbandsgemeinde

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