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Notwendige Verteidung wegen erforderlicher Akteneinsicht

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22. Februar 2008 | Strafrecht

Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor, wenn ohne die Kenntnis der Akten eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist.

Kammergericht, Beschluss vom 14. Januar 2007 – (2) 1 Ss 438/07 (33/07)
[via Kanzlei Hoenig Info]

 

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Schlagworte für diesen Artikel: akteneinsicht erbe schwärzen • 1 ss 438/07 •

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