Auch eine ungewöhnlich hohe Abfindung (hier: in Höhe von ca. 72 Monatsgehältern) kann wirksam vereinbart werden.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm eine Klage der Stadt Iserlohn gegen einen ehemaligen Verwaltungsangestellten auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von
Artikel lesen














































