Polizeiliche Zwangsmaßnahmen können auch dann eine strafbare Körperverletzung im Amt darstellen, wenn die Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten grundsätzlich vorliegen. Für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung kommt es insbesondere darauf an, dass der handelnde Beamte sein Ermessen pflichtgemäß ausübt. Ein
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Afghanistan: Aussetzung des Aufnahmeverfahrens "Überbrückungsliste" bzw. des "Ortskräfteverfahrens"
Der einstweilige Stopp des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der sog. “Überbrückungsliste” bzw. des sog. “Ortskräfteverfahrens” durch die Bundesregierung erweist sich als ermessensfehlerfrei.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall erklärte das Bundesinnenministerium hinsichtlich der afghanischen Antragsteller, einem in Afghanistan ehemals
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