Steuerauskünfte aus Belgien

Bisher war Belgien eines der wenigen EU-Länder, die auch gegenüber dem deutschen Fiskus das Bankgeheimnis hochhielten. Damit ist es nun jedoch vorbei, auch Belgien erteilt zukünftig Auskünfte in Steuersachen nach OECD-Standard.

Steuerauskünfte aus Belgien

Am 18. Mai 2009 wurde ein Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien über den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard paraphiert. Zwischen Belgien und Deutschland gelten damit zukünftig auch die international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen der OECD zum Auskunftsaustausch. Das Protokoll über den Auskunftsaustausch in Steuersachen ermöglicht es den deutschen und den belgischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen.

Das Protokoll entspricht dem Standard, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:

  • Für die Besteuerung relevante Informationen müssen den (örtlichen) Finanzbehörden zugänglich sein
  • diese Informationen müssen ausländischen Finanzbehörden auf Ersuchen zur Verfügung gestellt werden können.

Für ein Ersuchen um Auskunft ist es zukünftig auch nicht mehr erforderlich, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht; erforderlich ist nur noch, dass ein Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind und dies vom anfragenden Staat dargelegt wird.

Ein Auskunftsersuchen kann desweiteren zukünftig auch zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle gestellt werden.

Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Unterzeichnung durch die vertragschließenden Staaten und der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.

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