Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Erstellt eine Krankenschwester (mit entsprechender Zusatzausbildung) im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit weder nach dem UStG noch nach der Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerfrei.

Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. Oktober 2008 – V R 32/07

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EU-Verschmelzungsrichtlinie