Der Käufer eines aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaften Neufahrzeugs (siehe hierzu bereits Senatsurteile vom 21. Juli 2021 – VIII ZR 254/20 et al.) kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Mangelbeseitigung -etwa durch ein Software-Update- zu
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