Skoda

Rücktritt vom Kaufvertrag in Dieselfällen

Der Käufer eines aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaften Neufahrzeugs (siehe hierzu bereits Senatsurteile vom 21. Juli 2021 – VIII ZR 254/20 et al.) kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Mangelbeseitigung -etwa durch ein Software-Update- zu geben.  In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der

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VW Volkswagen

Dieselskandal und Thermofenster – oder: die Haftung für ein unzulässiges Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung

Zur Frage der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines im Jahr 2017 erworbenen Gebrauchtfahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall hat der Bundesgerichtshof erneut ebenso grundsätzlich Stellung genommen wie zur Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig

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Skoda

Dieselskandal – und die Kenntnis des Vorstandes der Autoherstellerin

Mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeugmotorenhersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt eine Gebrauchtwagenkäuferin die Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen

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OLG Hamm

Berufungsbegründung in Dieselskandal-Fällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung in den Fällen einer erstinstanzlich abgewiesenen Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu befassen: Die Autokäuferin begehrt von dem beklagten Fahrzeughersteller Schadensersatz wegen eines von ihr im Oktober 2014 als Neufahrzeug von der T. GmbH erworbenen

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VW Tiguan

Verjährungsbeginn im VW-Dieselskandal

Es kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass die Käufer eines Dieselfahrzeugs aus dem VW-Konzern bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon erhielten, dass auch ihr Auto hiervon betroffen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall erwarb der klagende Autokäufer im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan, der mit einem

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Audi A6 50 TDI quattro

Dieselskandal – und der Ersatz-Neuwagen

Im Verbrauchsgüterkauf kann der Käufer eines (hier: aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergestellten Nachfolgemodells verlangen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Autokäufer einen entsprechenden Anspruch innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss gegenüber seinem Verkäufer geltend macht. 

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Volkswagen EOS

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast bei Schadensersatzklagen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. Im hier entschiedenen Fall nimmt der Autokäufer die beklagte Autoherstellerin auf Schadensersatz wegen der

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VW Passat

Schadensersatz im Dieselskandal – und die Wechselprämie eines anderen Autoherstellers

Der Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Autos bleibt bestehen, auch wenn der Autokäufer in der Folgezeit unter Inzahlungnahme des betroffenen Dieselwagens das Auto eines anderen Herstellers erwirbt. Auch eine von dem anderen Autohersteller gezahlte „Wechselprämie“ mindert den Schadensersatzanspruch nicht. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der

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Daimler – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Thematik des sogenannten „Thermofensters“ zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall erwarb der Autokäufer im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor

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Thermofenster – und die für den Kfz-Hersteller sittenwidrig handelnden Personen

Zu der Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig zu qualifizieren ist, wenn mit dem zur Beseitigung einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware entwickelten Software-Update eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) implementiert wird, hat sich aktuell der Bundesgerichtshof geäußert. Anlass hierfür war die Klage

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Audi A6 avant

Dieselskandal – und Audi muss vorläufig nicht zahlen

Vor dem Bundesgerichtshof war eine Revision der Audi AG gegen eine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Naumburg erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat dem Audi-Käufer Schadensersatz zusprechende Urteil des OLG Naumburg aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof lag ein Fall aus Halle (Saale) zugrunde: Der klagende Autokäufer

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VW Golf

Dieselskandal – und der Haftungsumfang des Autoherstellers

Mit dem Umfang der den Automobilhersteller in einem „Dieselfall“ gegenüber dem Gebrauchtwagenkäufer treffenden Schadensersatzpflicht nach §§ 826, 831 BGB hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es dabei um die Anrechnung von Nutzungsvorteilen, um Aufwendungsersatz, Verzugs- und Deliktszinsen sowie um die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten: In dem hier vom

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Das neu gekaufte Dieselauto – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals zur Thematik des sogenannten „Thermofensters“ geäußert: Der Entscheidung des Bundesgerichtshof zugrunde lag ein Fall aus Köln: Der Kläger erwarb am 19. Januar 2012 von der beklagten Fahrzeugherstellerin ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI zu einem Kaufpreis von 32.106,20 €. Das Fahrzeug ist mit

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Diesel

Keine Abschalteinrichtungen und Thermofenster für Dieselmotoren

Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen. Auch die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen. Dies

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