Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen hat einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie einen Verweis erteilt und ihm wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten eine Geldbuße in Höhe von 2000,– € auferlegt, weil er ein ärztliches Zeugnis (Attest) ausgestellt
Artikel lesen






