Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Steuerberater wegen vorsätzlicher Verletzung allgemeiner Berufspflichten zu einem Berufsverbot von vier Jahren verurteilt, weil dieser wiederholt Mandantengeld veruntreut und unterschlagen hatte. In seinem urteil befasst sich der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts Koblenz
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