Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise aus, dass die Beschwerde auch unbegründet sei, gelten diese Rechtsausführungen des Beschwerdegerichts und grundsätzlich auch seine dazu getroffenen Feststellungen als nicht geschrieben. In diesen Fällen darf das Rechtsbeschwerdegericht von der grundsätzlich gebotenen Aufhebung und Zurückverweisung nur absehen und in der
LesenSchlagwort: Beschwerdeentscheidung
Rechtsbeschwerde gegen die Gewahrsamsanordnung – und die Hauptsacheerledigung
Hat das Beschwerdegericht nach Hauptsacheerledigung über den Fortsetzungsfeststellungsantrag befunden, geht es im Rechtsbeschwerdeverfahren nur um die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung. Ob die gerichtliche Anordnung des Gewahrsams zu Recht ergangen ist, ist dabei lediglich inzident zu prüfen. Einzig für den Fall der Hauptsacheerledigung nach Erlass der Beschwerdeentscheidung gilt, dass neben diesem Erkenntnis
LesenBeschwerdeentscheidungen – und das Absehen von einer Begründung
Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Eröffnet das Prozessrecht eine weitere gerichtliche Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die
LesenDie nicht zugelassene Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht es in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Mit dem Rechtsmittel kann auch nicht geltend gemacht werden, das vorinstanzliche Gericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6.
LesenEffektiver Rechtsschutz – und die Entscheidung des Beschwerdegericht
Art.19 Abs. 4 GG fordert keinen Instanzenzug. Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen
LesenDer für die Beschwerdeentscheidung zuständige Einzelrichter – und die Übernahme durch die Kammer
Gemäß § 568 Satz 1 ZPO entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen wurde. In einem solchen Fall ist die Kammer nur dann zur Entscheidung über die Beschwerde berufen, wenn der Einzelrichter durch eine gesonderte Entscheidung das
LesenHauptverfahren statt einstweiliger Anordnung?
Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, eine Entscheidung in der Hauptsache zu treffen, obwohl Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ausschließlich ein im Wege der einstweiligen Anordnung ergangener Beschluss des Amtsgerichts war. Steht – gegebenenfalls nach einer Auslegung der vom Amtsgericht getroffenen Entscheidung – fest, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden worden ist, wird hierdurch
LesenAbschiebehaft als einstweilige Anordnung – Beschwerdeentscheidung im Hauptsacheverfahren
Ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ein im Wege der einstweiligen Anordnung ergangener Beschluss des Amtsgerichts, darf das Beschwerdegericht keine Entscheidung in der Hauptsache treffen. Hat das Amtsgericht im einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden, wird hierdurch der Gegenstand eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens festgelegt. Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, einen im Wege der einstweiligen Anordnung
LesenBetreuungsverfahren – und die Entscheidung des Beschwerdegerichts
Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Nur wenn im Beschwerdeverfahren durch bloße Aufhebung der angegriffenen Entscheidung abschließend über das Verfahren entschieden werden kann, etwa weil hierdurch die Anhängigkeit des Verfahrens
LesenBeschwerdeentscheidungen in Strafvollstreckungssachen – und das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes
§ 119 Abs. 3 StVollzG erlaubt es, von einer Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung abzusehen, wenn die Beschwerde einstimmig für unzulässig oder offensichtlich unbegründet erachtet wird. Da der Strafsenat von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, Gebrauch gemacht hat, liegen über die Feststellung im Beschlusstenor hinaus, dass die in
LesenBeschwerdeentscheidungen – und ihre Begründung
Nach § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht festgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellungen hierzu, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen daher Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den
LesenBetreuungsverfahren – und die Anhörung durch die Beschwerdekammer
Die Beschwerdekammer kann im Betreuungsverfahren dann nicht eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft. Andernfalls verstößt das Beschwerdegericht gegen den nach § 26 FamFG
LesenDas unzureichende Abhilfeverfahren des Nachlassgerichts – und die Beschwerdeentscheidung
Die unzureichende Durchführung des Abhilfeverfahrens durch das Nachlassgericht hindert das Beschwerdegericht nicht an einer Sachentscheidung. Ist wie hier die Beschwerde mit einer Begründung eingereicht worden, hat das Ausgangsgericht zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachte neuen Tatsachen zu prüfen. Die Abhilfeentscheidung hat durch Beschluss zu ergehen,
LesenBeschwerde im Betreuungsverfahren – und die Entscheidung des Einzelrichters
Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache (hier: Betreuungssache) unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt. Der angefochtene Beschluss leidet in einem solchen Fall an
LesenBeschwerdeentscheidungen im einstweiligen Rechtschutz – und die Wiederaufnahme
Ein Wiederaufnahmeverfahren in Gestalt eines Nichtigkeitsantrages ist auch nach einem Beschluss über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig. Auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidungen sind wiederaufnahmefähig. Eine Wiederaufnahme ist nicht nur gegen Endurteile, sondern analog §§ 578 ff. ZPO auch
LesenBeschwerdeentscheidung – und ihre Begründung
Nach § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO hat das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht festgestellt hat. Fehlen tatsächliche Feststellungen hierzu, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen daher Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den
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