Bundesverwaltungsgericht

Anhörungsrüge im In-camera-Verfahren

Eine Anhörungsrüge gegen eine Beschwerdeentscheidung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts im In-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ist statthaft.

Der Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts ist keine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung i. S. d. § 152a Abs. 1 Satz 2

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