Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Differenzbesteuerung nach Art. 311 ff. MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen sich ein Steuerpflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils Mensing darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegenständen, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten
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