Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In dem hier vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung
Lesen