Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften

Der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting stellt nach einer heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe dar. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend

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Splittingtarif für Lebenspartnerschaft

Bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht sind eingetragene Lebenspartner im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Diese Auffassung vertrat jetzt das Finanzgericht Köln in einem bei ihm anhängigen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides und

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