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Zwangsversteigerung und Wohnungseigentümergemeinschaft

Wird eine Eigentumswohnung zwagsversteigert, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Zwangsversteigerungsverfahren wegen fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kos­ten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums beitreten. In diesem Fall sind diese Ansprü­che der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangfolge gemäß

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Münzen

Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung

Tritt eine Wohnungseigentümergemeinschaft dem Zwangsversteigerungsverfahren eines ihrer Eigentumswohnung wegen fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums bei, so sind diese Ansprüche in der Rangfolge gemäß § 10 Absatz 1 Nr.

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Geschäftsmann

Notarpflichten beim Wohnungskauf

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der Notar ohne besondere Umstände, etwa weil Zweifel am Umfang des Sondereigentums bestehen, nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen, selbst wenn in dem von ihm einzusehenden Wohnungsgrundbuch auf die in den Grundakten befindliche Eintragungsbewilligung

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