Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geklagt. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich
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