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Die 800-qm-Regelung im Einkaufszentrum

Der Aufteilung eines Einkaufszentrums in einzelne Ladengeschäfte steht der eindeutige Wortlaut der Ausnahmeregelung zur Ladenöffnungsbegrenzung auf 800 qm Ladenfläche entgegen. Eine Ungleichbehandlung der einzelnen Geschäfte in einem Einkaufszentrum gegenüber den Geschäften in einer Einkaufsstraße liegt nicht vor.

Mit dieser Begründung

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4 Fachmärkte oder ein Einkaufszentrum

Grundsätzlich sind mehrere Fachmärkte untereinem Dach mit einer Verkaufsfläche von jeweils weniger als 800 m² grundsätzlich in einem Gewerbegebiet zulässig, aber nach der Vorschrift des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung könnengroßflächige Einzelhandelsbetriebe und Einkaufszentren nur in sog. Sondergebieten verwirklicht werden.

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Sturz am Notausgang

Für einen Notausgang in einem Einkaufszentrum gelten die Verkehrssicherungspflichten nur eingeschränkt, wenn er eigentlich erkennbar nicht für den Publikumsverkehr bestimmt ist aber teilweise von Kunden auch als Eingang benutzt wird. Es müssen keine besonderen Vorkehrungen für die Sicherheit des Betretens

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Die Erweiterung eines Einkaufszentrums

Der Bebauungsplan zur Erweiterung eines Einkaufszentrums ist dann unwirksam, wenn die mit der Planung verbundenen Belange unzureichend abgewogen worden sind.

Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall den Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrums in Kiel-Mettenhof

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Einzelhandelsausschluss im Bebauungsplan

§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB setzt der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt. Sie betrifft die generelle städtebauliche Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen

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Lärm rund ums Einkaufszentrum

Die Nachbarn eines Einkaufszentrums haben aufgrund der Lage der Wohnbebauung an der Grenze zu Kerngebieten in exponierter Innenstadtlage höhere Lärmwerte hinzunehmen.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags auf Erlass eines Baustopps gegen das geplante Einkaufszentrum

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Das Einkaufszentrum im Gewerbegebiet

Die Baugenehmigung für ein eines Ladengeschäft in einem Gewerbegebiet kann auch deshalb rechtswidrig sein, weil hier „Stück für Stück“ ein an sich in dem Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähiges Einkaufszentrum errichtet wird.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall darf deshalb

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