Das eine "Schneeflocke" darstellende Zusatzschild einer Geschwindigkeitsbegrenzung enthält lediglich einen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlichen Straßenverhältnisse abwehren soll. Anders als das Schild "bei Nässe" enthält das Schild "Schneeflocke" keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall entschieden und
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