Hausdach

Haus mit Dachschaden

Wer einen Sachmangel am Haus kennt und es trotzdem kauft, kann keine Mängelgewährleistungsrechte geltend machen.

In dem hier vom Landgericht Flensburg entschiedenen Fall verkauft ein Ehepaar sein Grundstück, das mit einem im Jahr 1968 errichteten Haus bebaut ist. Im Keller

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Der alte Öltank im Garten des gekauften Hauses

Der Verkäufer eines Hauses kann sich nicht auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu Ansprüchen aus dem Bodenschutzgesetz berufen, wenn der Käufer insoweit arglistig getäuscht wurde. Führt der Makler vereinbarungsgemäß für den Eigentümer eigenverantwortlich Verhandlungen, tritt er als dessen Erfüllungsgehilfe auf.

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Der Traum vom eigenen Haus

Die eignen vier Wände bedeuten für die meisten Menschen Rückzugsort, Sicherheit und Unabhängigkeit. Kaum eine Geldanlage ist mit so vielen Gefühlen verbunden, wie der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Doch bevor die Umzugskartons gepackt werden können, gilt es einige

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