Ein Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer der Immobilie Veränderungen an der Statik eines Hauses mitzuteilen.
Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potentiellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer
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