Hells Angels Motorradclub Bonn

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot des Vereins „Hells Angels Motorradclub Bonn“ abgewiesen.

Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 11.11.2016 wurde festgestellt, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen (§ 3 Abs. 1

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Rocker-Kutten – weiß gewaschen?

Das Tragen von „Rocker-Kutten“, auf denen gleichzeitig Kennzeichen des Motorrad-Clubs und die Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen „Chapters“ angebracht sind, ist nicht strafbar. Das jedenfalls bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof – und beschreibt damit doch nur die halbe Realität:

Worum geht es?

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Die kriminalisierte Rockerkutte

Personen, die öffentlich die Kennzeichen verbotener Rockergruppen z. B. der „Hells Angels MC“, „Chicanos MC“, „Mongols MC“ oder „Gremium MC“ und anderer verbotenen Vereine verwenden, machen sich gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 des Vereinsgesetzes strafbar.

Nachdem dieser Tatbestand

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Geschlossene Sansibar in Kiel

Erweist sich die Inhaberin einer Gaststätte, die vom Ordnungsamt geschlossen worden ist, in mehreren Punkten als gaststättenrechtlich unzuverlässig, so kann einem Eilantrag auf Wiedereröffnung nicht entsprochen werden.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Inhaberin einer Gaststätte die Wiedereröffnung

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