Ein Kampfhund fällt Menschen an. Sagt doch schon das Gesetz.

Der Halter eines Kampfhundes i.S.d. § 1 Abs. 2 PolVogH BW, bei dem die rassespezifisch begründete Vermutung besonderer Gefährlichkeit nicht durch eine Verhaltensprüfung widerlegt ist, muss damit rechnen, dass der Hund jederzeit auch ohne vorherige Warnzeichen Menschen anfällt. Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, diesen zu überwachen und so abzusichern,

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Geldscheine

Der Hund an der Tankstelle

Auf einem Tankstellengelände gilt – vergleichbar wie auf Parkplätzen – in erhöhtem Maße für Fahrzeugführer das gegenseitige Rücksichtnahme-Gebot. Wird ein Hund angefahren und verletzt, spielen für die Höhe des Schadensersatzes grundsätzlich der Wert des Tieres und sein Alter lediglich eine untergeordnete Rolle. Die Höhe der Erfolgsaussicht der Behandlung spielt insoweit

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Schaf gerissen – Hund gefährlich

Hat der Hund ein Schaf gerissen, bedarf es zur Feststellung seiner Gefährlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsichen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) aus Gründen der Gefahrenvorsorge regelmäßig keiner weiteren Prüfung der Behörde. Rechtsgrundlage der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes ist § 7 Abs. 1

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Erst der Wesenstest macht den Kampfhund

Auch bei Hunden der in § 1 Abs. 2, Abs. 3 der baden-württembergischen Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 (PolVOgH) genannten Rassen kann eine verbindliche Einstufung als „Kampfhund“ im Sinne des § 1 Abs. 1 der

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Bundesverwaltungsgericht

Der Biss in der Hundepension – und die Tierhalterhaftung

Ein Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr kommt auch dann regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte einen Hund für mehrere Tage in seiner Hundepension aufgenommen und für diese Zeit die Beaufsichtigung des Tieres übernommen hat. Ein für die Verletzung mitursächliches Fehlverhalten des Geschädigten ist gegebenenfalls nach §

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Der im Büro störende Hund

Einem Arbeitgeber steht es im Rahmen des Direktionsrechts zu, die Bedingungen, unter denen Arbeit zu leisten ist, festzulegen. Dazu zählt auch, ob und unter welchen Bedingungen ein Hund mit ins Büro gebracht werden darf. Sind sachliche Gründe für eine Änderung der bisherigen Praxis gegeben, liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

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Büroklammer

Schmerzensgeld wegen eines toten Hundes

Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Fällen psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen (den sogenannten Schockschäden) ist nicht auf Fälle psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken. Ein solcher Schadensersatzanspruch aus § 7 Abs. 1,

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