Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Lockerungen und gegen die Verlängerungen der Eindämmungsmaßnahmen zur Covid-19-Pandemie richteten.
Die erste Verfassungsbeschwerde eines demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“
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