Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Beschränkungen des Schulbetriebs und des Betreuungsangebots in Kindertagesstätten aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt.
Die gleichzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil der fachgerichtliche Rechtsweg in der Hauptsache nicht erschöpft
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