Die Beitragsbescheide zweier niedersächsischer Industrie- und Handelskammern sind wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die beklagten Industrie- und Handelskammern zogen die klagenden Unternehmer u.a. zur Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2011, 2014 und 2016 heran. Den durch Beiträge zu
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