Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

IHK-Beitrag für Krankenhäuser

Die Industrie- und Handelskammer darf der Berechnung des Kammerbeitrags einer kammerzugehörigen Klinik die Kennzahlen ihres gesamten Unternehmens zugrunde legen, auch wenn sie für den Krankenhausbetrieb als den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Betätigung von der Gewerbesteuer befreit ist.

In dem jetzt

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Der IHK-Beitrag und ein Ge­wer­be­steu­er­mess­be­tra­g von Null

In der Fest­set­zung des Ge­wer­be­steu­er­mess­be­tra­ges auf Null liegt keine po­si­ti­ve Fest­stel­lung der Ge­wer­be­steu­er­pflicht, die nach § 2 Abs. 1 IHKG Tat­be­stands­wir­kung für die Fest­set­zung von Bei­trä­gen zur In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer hätte. Dazu wäre die Fest­set­zung eines po­si­ti­ven Mess­be­tra­ges er­for­der­lich.

Beiträge

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Bundesverwaltungsgericht

Kammerbeitragsrabatt für MDK-Ärzte

Die im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beschäftigten Zahnärzte dürfen von einer Landeszahnärztekammer nicht zu gleich hohen Beiträgen herangezogen werden wie kurativ tätige Zahnärzte.

Rechtsgrundlage für die angegriffenen Regelungen sind §§ 9 und 23 Abs.

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Schreibmaschine

IHK-Kammerbeiträge

Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass § 3 Abs. 3 Satz 3 IHK-Gesetz die Freistellung vom Kammerbeitrag wegen geringen Ertrages oder Gewinnes denjenigen Kammermitgliedern vorbehält, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind.

Nach § 3 Abs.

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Der steigende Handwerkskammerbeitrag

Nach dem hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die von der Handwerkskammer Trier erhobenen Mitgliedsbeiträge gebilligt, obwohl die Handwerkskammer Trier diese gegenüber dem Vorjahr auf über das Doppelte erhöht hatte. Der Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hielt den Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer Trier für

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IHK-Beiträge

Die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Mitgliedsbeiträge der IHK Trier verstoßen weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die drei Klägerinnen sind Mitglieder der IHK Trier. Ihre

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Handwerkskammerbeitrag

Die Handwerkskammer Trier erhebt seit dem Veranlagungsjahr 2010 von ihren Mitgliedern Jahresbeiträge, die sich aus einem Grundbeitrag in Höhe von 260 € (zuvor 155 €) und einem Zusatzbeitrag in Höhe von 0,7% (zuvor 0,475%) des vom Finanzamt mitgeteilten Gewerbeertrages für

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Regierungsviertel

IHK-Beiträge

Die von der IHK Trier von ihren Mitgliedern erhobenen Beiträge – Grundbeitrag und Umlagenbeitrag – sind nach drei jetzt verkündeten Urteilen des Verwaltungsgerichts Trier weder dem Grunde noch der Höhe nach rechtlich zu beanstanden.

Die IHK erhebt von ihren Mitgliedern

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