Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Identitätstäuschung bei der Einbürgerung

Eine Einbürgerung wird auch demjenigen wirksam bekannt gegeben, der den Einbürgerungsantrag unter Angabe falscher Personalien (einschließlich der Staatsangehörigkeit) gestellt hat, auf die die Einbürgerungsurkunde ausgestellt worden ist. Eine unter Verwendung einer anderen Identität erschlichene Einbürgerung ist nicht im Sinne des

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