Das Landgericht Zweibrücken hat einen Richter am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Vor dem Bundesgerichtshof blieb jetzt die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft ohne Erfolg: Der angeklagte Richter war unter anderem für die Bearbeitung von Bewährungssachen zuständig und hatte die Erfüllung von Geld- und Arbeitsauflagen zu überwachen. Die Staatsanwaltschaft
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