Kriminalgericht Moabit

Berliner Richterbesoldung

Die Richterbesoldung im Land Berlin war in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip

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Amtsangemessenheit der Richterbesoldung in Berlin

Die Ver­mu­tung ei­ner ver­fas­sungs­wid­ri­gen Un­tera­li­men­ta­ti­on kann auch dann be­stehen, wenn nur zwei der fünf vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für die Prü­fung auf der ers­ten Stu­fe be­nann­ten Pa­ra­me­ter er­füllt sind, dies aber in be­son­ders deut­li­cher Wei­se.

Ob die Ali­men­ta­ti­on ih­re qua­li­täts­si­chern­de Funk­ti­on noch

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Richterbesoldung in Berlin

Die Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verfassungsgemäß. Das für das Land Berlin maßgeb­liche Besol­dungs­recht ist hiernach – anders als im Land Bran­den­burg – mit Art. 33 Abs. 5 GG verein­bar, soweit

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Verfassungswidrige Richterbesoldung in Brandenburg?

Die Richterbesoldung – konkret der Besoldungsordnung R2 mit Amtszulage – der Jahre 2004 bis 2013 in Brandenburg war nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verfassungswidrig.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat daher im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Vom Flugbegleiter zum Richter

Die Tätigkeit als Flugbegleiter ist keine besoldungsrechtliche Erfahrungszeit eines Richters.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat – anders als in der Vorinstanz noch das Verwaltungsgericht Berlin – die Klage eines Richters des Landes Berlin abgewiesen, seine vor der Einstellung als Richter ausgeübten

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