Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamtenbesoldung in Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 – 15 sowie die und Richterbesoldung in der Besoldungsgruppe R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Verwaltungsgericht hat daher fünf Verfahren ausgesetzt und
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