Ein besonders gefährliches Fahrmanöver

Es handelt sich um ein anhaltend gefährliches Fahrmanöver, wenn – trotz eines herannahenden Fahrzeugs – aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn eingebogen wird, um unmittelbar danach nach links abzubiegen. Kommt es dabei zu einem Zusammenstoß, begründet das die alleinige Verantwortlichkeit

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Das Handy als Navigationsgerät

Wird ein Handy während der Autofahrt nicht zum Telefonieren, sondern nur als Navigationsgerät genutzt, ist dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene „Benutzung“.

So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines 29jährigen Autofahrers aus

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242-Fußgängerzone

Erlaubter Lieferverkehr in der Fußgängerzone

242-FußgängerzoneDas Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ (Zeichen Nr. 1026-35 STVO: erlaubter Lieferverkehr) soll das Fortbestehen wirtschaftlich sinnvoller geschäftlicher Betätigung in der Fußgängerzone ermöglichen. Dabei ist es ohne Belang, ob es sich um eine geschäftliche Beförderung leichter (tragbarer) Gegenstände oder schwerer umfangreicher Gegenstände

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