Warnt eine Telefongesellschaft bei einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung nicht vor dem besonderen Kostenrisiko, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) vor, der zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden führen kann.
So die Entscheidung des
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