Friedhof

Vorerbschaft, Nacherbschaft – und die Erbschaftsteuer

Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab und ist verfassungsgemäß. Die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung von Vor- und Nacherbschaft weicht teilweise von der Systematik des Zivilrechts ab. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs  zulässig und entspricht dem gesetzgeberischen Willen,

Lesen

Behindertentestament – und die Betreuervergütung

Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen. Er ist deshalb weder an dem Vergütungsfestsetzungsverfahren zu beteiligen noch steht ihm gegen die abschließende Festsetzungsentscheidung

Lesen

Befristung der Befreiung des Vorerben im Erbschein

Die testamentarisch verfügte Beendigung der Befreiung des Vorerben von den in § 2136 BGB bezeichneten Beschränkungen für den Fall des Eingehens einer eheähnlichen Gemeinschaft ist in den Erbschein aufzunehmen. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall hatte der Erblasser und seine Ehefrau sich in einem Ehegattentestament gegenseitig zu befreiten

Lesen

Die Vertretung von Vor- und Nacherben als Parteiverrat

Vertritt ein Rechtsanwalt gegen einen Pflichtteilsberechtigten sowohl die (befreite) Vorerbin (Erstmandat) als auch die Nacherbin (Zweitmandat), kommt das Vorliegen eines Interessengegensatzes, und damit eines strafbaren Parteiverrates nach § 356 Abs. 1 StGB, in Betracht. Der Rechtsanwalt hat bei ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache zwei Parteien durch

Lesen
Schreibmaschine

Wenn der Nacherbe sein Pflichtteil verlangt

Die gesetzlichen Beschränkungen einer Vorerbschaft entfallen, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass die Vorerbin „frei“ über den Nachlass verfügen kann, sobald die zu Nacherben eingesetzten pflichteilberechtigten Kinder ihren Pflichtteil verlangen. In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte der im Februar 2006 verstorbene, 68 Jahre alte Erblasser aus Kamen

Lesen
Oberlandesgericht

Das Common-Law-Testament eines Deutschen

Errichtet ein Deutscher ein Common-Law-Testament und begründet er einen trust für Grundbesitz in Deutschland, so kann dies als Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft aufgefasst werden. Errichtet ein Deutscher ein Common-Law-Testament und benennt er in ihm einen trustee für Vermögen in Deutschland, kann dies als Anordnung einer Testamentsvollstreckung aufgefasst werden. Für

Lesen

Auslegung einer testamentarischen Strafklausel

Eine sog. Strafklausel kann nicht als Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft ausgelegt werden, bei der der Eintritt des Nacherbfalls von der Verwirkungshandlung des Abkömmlings angenommen wird, sofern dem Abkömmling für die Verwirkung der Pflichtteil zukommen soll. Die Formulierung im gemeinschaftlichen Testament: „Es soll grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge maßgebend sein, allerdings

Lesen
Nachrichten

Vor- und Nacherbschaft bei einem Hof

Im Falle einer bei einem Hof eingreifenden Vor- und Nacherbschaft, in denen ein Hof im Sinne der HöfeO bei Eintritt des Erbfalls (Vorerbfalls) vorgelegen hat, danach jedoch seit Jahrzehnten die Hofeigenschaft entfallen ist und ein aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendiger hinreichender materieller Sachgrund für eine höferechtliche Privilegierung nicht mehr ersichtlich ist,

Lesen

Vorerbe, Nacherbe und die Höfeordnung

Eine landwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls ein Hof im Sinne der Höfeordnung war, wird auch dann nach dem Sondererbrecht vererbt, wenn die Hofeigenschaft vor dem Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist. Nur wenn der Grundbesitz im Zeitpunkt des Todes der Mutter im Jahr 1971 ein Ehegattenhof gemäß

Lesen

Restitutionsansprüche in der Vorerbschaft

Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des

Lesen
Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Beschränkungen des Vorerben

Hat der Erblasser in seinem Testament eine „Vorerbschaft“ angeordnet, so kann der als Vorerbe Bedachte in der Regel nur eingeschränkt wirksam über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der Nacherbe sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. Das zeigt ein jetzt vom Oberlandesgericht Bamberg

Lesen