Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab und ist verfassungsgemäß. Die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung von Vor- und Nacherbschaft weicht teilweise von der Systematik des Zivilrechts ab. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zulässig und entspricht dem gesetzgeberischen Willen,
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