Vorsteuerabzug für allgemeine Aufwendungen

Stehen die von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogenen Vorleistungen zwar in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, gehören die Kosten dieser Leistungen aber zu den allgemeinen Aufwendungen seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit und führt diese ausschließlich zu

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Vorsteuern aus Waldinventur

Eine Forstbetriebsgemeinschaft Klägerin kann die in den Eingangsrechnungen für eine Waldinventur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuern als Vorsteuern in Abzug bringen.

Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die in Rechnungen im Sinne des § 14 UStG gesondert

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