Allgemeines Zollpräferenzsystem

Die EU-Kommission hat einen Bericht über ein ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen erstattet. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union ist das erste und großzügigste Schema unter den von den Industrieländern eingerichteten Präferenzsystemen und soll den Handel von 178 Entwicklungsländern erleichtern. Sein Ziel ist es, den Entwicklungsländern bei der Bekämpfung der Armut zu helfen und eine nachhaltige Entwicklung und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern, indem die Generierung von Einkommen durch die Integration in den Welthandel mittels eines besseren Zugangs zum EU-Markt unterstützt wird.

Allgemeines Zollpräferenzsystem

Unterstützt werden soll die Erreichung dieser Ziele entweder durch einen vollständig zollfreien Zugang für Waren oder durch die Herabsetzung der Zollsätze für Ausfuhren in den Binnenmarkt. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008 sieht das erneuerte Schema drei Arten von Regelungen für die begünstigten Länder vor: erstens die allgemeine Regelung, zweitens die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung und drittens die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs), die auch als „Alles außer Waffen“-Initiative (EBA-Initiative) bezeichnet wird.

Das APS der EU wird in Zyklen von zehn Jahren umgesetzt, um eine größere Kontinuität und ein stabileres Schema gewährleisten zu können. Die letzten Leitlinien für den Zeitraum 2006-2015 wurden 2004 angenommen. Im Rahmen der allgemeinen Regelung, unter die an die 6 400 Waren von rund 10 000 Zolltarifpositionen der EU fallen, wird den als nicht empfindlich eingestuften Waren (knapp über 3 200, die etwas mehr als die Hälfte der erfassten Waren betreffen) ein zollfreier Zugang gewährt, wohingegen empfindliche Waren (etwas weniger als 3 200 Zolltarifpositionen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse, Spinnstoffe, Bekleidung und Bekleidungszubehör, Teppiche und Schuhe betreffen) von einer Senkung der Wertzollsätze um 3,5 Prozentpunkte des Meistbegünstigungszollsatzes und von einer Herabsetzung der spezifischen Zölle um 30 % (außer bei einigen Waren) profitieren. Für Spinnstoffe und Bekleidung beträgt die Herabsetzung 20 % des Wertzollsatzes der Meistbegünstigungsregelung.

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Die Regelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) gestattet allen unter das allgemeine APS-Schema fallenden Waren einen zollfreien Zugang zum EU-Markt. Die „APS+“-Regelung gilt zurzeit für 15 Länder: vier Länder der Andengemeinschaft (Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru), sieben zentralamerikanische Länder (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama und Venezuela), zwei osteuropäische Länder (die Republik Moldau und Georgien) und zwei asiatische Länder (Sri Lanka und Mongolei).
Die frühere APS-Verordnung sah eine Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) vor, die diesen Ländern praktisch dieselben Präferenzen wie den AKP-Staaten im Rahmen des Abkommens von Lomé gewährte. Im Februar 2001 wurde die „Alles außer Waffen“-Initiative aufgelegt, die das Spektrum der von dieser Sonderregelung erfassten Waren um 926 neue Zolltarifpositionen erweiterte. Heute ermöglicht die „Alles außer Waffen“-Initiative den 50 am wenigsten entwickelten Ländern einen zollfreien Zugang zum EU-Markt für alle Waren mit Ausnahme von Waffen, Munition und 41 Zolltarifpositionen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, hauptsächlich Reis und Zucker, deren Handel 2009 liberalisiert wird.

In dem jetzt von der EU-Kommission vorgelegten Bericht sollen die drei Regelungen des APS-Schemas zur Förderung der Entwicklungsländer einer Bewertung unterzogen werden. Gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates hat die Kommission anhand eines Berichts die Auswirkungen des Schemas unter Berücksichtigung aller Präferenzregelungen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2006 zu prüfen. Diese Bewertung hat insbesondere ergeben, dass mit der neuen Verordnung ein verbessertes Schema geschaffen wurde, und zwar hinsichtlich der Zahl der Waren, für die eine Präferenz gewährt wird, des Zugangs der begünstigten Länder sowie des Umfangs der gewährten Präferenz. Die jüngsten Statistiken zeigen, dass das Konzept des 2006 eingeführten APS in der Praxis gut funktioniert, da der Wert der präferenzbegünstigten Einfuhren bei der allgemeinen Regelung im zurückliegenden Jahr um 8 % gestiegen ist, obwohl sich die Entwicklungsländer den neuen Erfordernissen dieses Schemas anzupassen hatten. Zudem hat sich das APS bei der Förderung der Ausfuhren in die EU von Ländern, die sie am dringendsten benötigen, bewährt, da die APS-Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten und den im Rahmen des APS+ begünstigten Ländern 2006 um 35 % bzw. 15 % zunahmen. Auch die Nutzungsraten dieser Schemata haben sich erhöht.

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Die neu eingeführten Graduierungsbestimmungen erfüllten außerdem das Ziel des APS-Graduierungsmechanismus, da das Volumen der Einfuhren in die EU von graduierten Waren aus den graduierten Ländern nicht rückläufig war. Allerdings bedarf es noch weiterer Verbesserungen, denn insbesondere im Falle der am wenigsten entwickelten Länder sind die Nutzungsraten trotz des kräftigen Anstiegs nach wie vor niedrig. Bei der allgemeinen Regelung gingen in den Jahren 2005 und 2006 die Nutzungsraten in allen Sektoren zurück, verzeichnen aber noch einen Anstieg von 3 % für den Zeitraum von 2004 bis 2006. In den kommenden Jahren muss diese Entwicklung aufmerksam verfolgt werden.

Die Gesamtanalyse des APS für die letzten drei Jahre und insbesondere für 2006 liefert deshalb gemischte Ergebnisse. Da das neue Schema erst seit dem 1. Januar 2006 zur Anwendung kommt und die begünstigten Länder die neuen Instrumente möglicherweise nicht in vollem Umfang genutzt haben, können nach Auffassung der EU-Kommission noch keine endgültigen Schlussfolgerungen gezogen werden; in den kommenden Jahren sind daher, so die Kommission, möglicherweise noch eingehendere Analysen erforderlich.