Mit der Fernbedienung hinterm Steuer

Wird während der Fahrt eine Fernbedienung zur Bedienung eines Navigationsgeräts genutzt, handelt es sich um ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.

Mit der Fernbedienung hinterm Steuer

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall das Bußgeld von 100,00 Euro für einen Autofahrer als rechtens angesehen und damit gleichzeitig das vorherige Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 27.02.2019 bestätigt. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg ist als unbegründet verworfen worden.

In dem Fahrzeug des Betroffenen befindet sich ein Navigationsgerät, dessen Funktionen über eine manuelle Fernbedienung gesteuert werden können. Für diese Fernbedienung ist eine Halterung am Armaturenbrett installiert. Zwar kann die Fernbedienung auch in der Halterung bedient werden, der Betroffene nahm die Fernbedienung jedoch während der Fahrt aus der Halterung in die rechte Hand und gab anschließend Befehle ein, um so das Navigationsgerät zu bedienen. Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn daher wegen „fahrlässigen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO“ zu einer Geldbuße von 100,00 Euro verurteilt. Damit war der Betroffene nicht einverstanden und hat einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil gestellt.

In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln deutlich zum Ausdruck gebracht,
dass es sich bei der genutzten Fernbedienung um ein „der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO handelt. Die Fernbedienung steuere als elektronisches Gerät das zum Endgerät gelangende Signal mittels elektronischer Schaltungen unter Nutzung einer eigenen Stromversorgung. Sie diene auch der Organisation der Ausgabe auf dem Display des ausdrücklich in § 23 Abs. 1a S. 2 StVO genannten Navigationsgerätes. Das Bußgeld sei daher zu Recht verhängt worden.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 5. Februar 2020 – III-1 RBs 27/20.

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