Im Zuge des vom Bundestag am 07. Mai 2009 beschlossenen Energieleitungsausbaugesetzes wurden auch Regelungen zu den Netzentgelten für stromintensive Unternehmen und für Stromspeicher-Anlagen getroffen. Stromintensive Unternehmen wie zum Beispiel Aluminiumhütten werden bei den Netzentgelten entlastet. Damit soll die Wettbewerbssituation dieser Unternehmen angesichts hoher Strompreise verbessert werden.

Neu errichtete Pumpspeicherkraftwerke und andere neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie werden für einen Zeitraum von zehn Jahren von den Netzentgelten freigestellt. Durch die Befreiung werden Anreize für die Entwicklung neuer Speichertechnologien gesetzt. Speicheranlagen wie zum Beispiel Pumpspeicher haben bei der Nutzung der Windenergie eine wichtige Ausgleichsfunktion im Netz. Zu Starkwindzeiten kann Energie gespeichert werden, um sie bei Bedarf wieder ins Netz einzuspeisen.