Neue Zuständigkeitskonzentrationen bei den Zivilgerichten in NRW

Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten zum 1. Juli 2025 in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. 

Neue Zuständigkeitskonzentrationen bei den Zivilgerichten in NRW

Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden ab 1. Juli 2025 die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert und am Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingeführt. Im Einzelnen gelten in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli 2025 folgende Zuständigkeitskonzentrationen:

  • Das Oberlandesgericht Hamm wird neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutzrecht, Umweltrecht, Energierecht und Landwirtschaftsrecht ausgebaut. Daneben werden in Hamm in zweiter Instanz Spezialisierungen zum Recht der freien Berufe auf den Weg gebracht. Beim Oberlandesgericht Hamm werden hier die Angelegenheiten der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert. Das gilt ab dem 1. Januar 2026 auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten.
  • Das Oberlandesgericht Köln wird über die bereits etablierte zweitinstanzliche Profilierung u. a. im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie des Presserechts hinaus eine weitere Spezialzuständigkeit im Bereich des Transportrechts übernehmen.
  • Das Landgericht Aachen wird in diesem Zuge in erster Instanz landesweit für Transportverfahren zuständig, soweit der internationale grenzüberschreitende Gütertransport auf der Straße oder auf der Schiene betroffen ist.

Mit der neuen Aufgabenverteilung soll die Spezialisierung dieser Gerichte gestärkt werden. Die Komplexität der Rechtsstreitigkeiten wächst, auch die Anwaltschaft ist oft auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Die neue Verteilung von Zuständigkeiten bei den Gerichten für eine hohe Qualität und Verlässlichkeit in der Rechtsprechung sorgen. Die neue Verteilung von Zuständigkeiten setzt die in Nordrhein-Westfalen bereits seit einigen Jahren verfolgte Linie der gerichtlichen Spezialisierung fort.

Zuletzt hat am 1. April 2025 der Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf seine Arbeit aufgenommen, vor dem Gerichtsverfahren aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 € erstinstanzlich verhandelt werden können. Zeitgleich wurden in Nordrhein-Westfalen an den Landgerichten Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln sogenannte Commercial Chambers eingerichtet, an denen wirtschaftsrechtliche Verfahren in Englisch ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro durch spezialisierte Kammern verhandelt werden können.

Daneben wurde die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für Streitigkeit

  • aus dem Recht der erneuerbaren Energien (Landgerichte Bielefeld und Essen),
  • dem Bereich der Informationstechnologie (Landgericht Köln) und 
  • aus Unternehmenstransaktionen (Landgericht Düsseldorf)

ausgebaut, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.