Die perfekte Versicherung für Gründer finden: Darauf sollten Sie achten bei der Wahl des Versicherers

Unternehmensgründer sollten nicht zu lange damit warten, ihr Unternehmen umfassend abzusichern – ein Schadensfall tritt oft unverhofft ein. Bei dem Abschluss einer Versicherung müssen häufig bis zu drei Monaten Wartezeiten eingerechnet werden, bis ein Schaden abgesichert ist. Wer die Versicherung erst abschließt, wenn der zu versichernde Sachverhalt bereits eingetreten ist, muss aus eigener Tasche zahlen und kann nicht auf einen Versicherungsschutz hoffen.

Die perfekte Versicherung für Gründer finden: Darauf sollten Sie achten bei der Wahl des Versicherers

Welche Versicherungen für Gründer werden benötigt?

Für jede Branche oder Erwerbstätigkeit unterscheiden sich die Anforderungen an die Leistungen des Versicherers. Ein persönliches Gespräch kann das für Sie perfekte Versicherungsspektrum für jedes Geschäftsfeld eruieren.

In jedem Fall sollten sich Gründer neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung um eine Deckung eventueller Schäden im Unternehmen absichern, um das Risiko von hohen Folgekosten zu minimieren. Dazu zählt zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Geschäftsführer oder Mitarbeiter abdeckt. Wer Mitarbeiter einstellt, muss diese nicht nur krankenversichern, auch für die Pflegeversicherung sind anteilig Abgaben zu leisten. Mit einer Haftpflichtversicherung sind Schäden abgesichert, die sich im Arbeitsalltag ergeben können. Das können Beschädigungen an Mobiliar oder der zur Arbeit bereitgestellten Technik sein, aber auch unvorhersehbare, nicht materielle Probleme. Dies kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter aus Versehen vertragsbrüchig wird, den Datenschutz oder Urheberrechtsansprüche verletzt.

Schadenhaftpflichtversicherung für das Firmenvermögen

Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, deren Leistungen weit über die Deckung einer Haftpflichtversicherung hinausgehen. Der Abschluss empfiehlt sich vor allem für Berufsgruppen im beratenden Gewerbe. Auch für vollstreckende oder prüfende Branchen ist der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll, kurz: für all diejenigen, die beruflich neben den eigenen, auch fremde Vermögensinteressen vertreten.

Den Firmenwagen versichern

Das Straßenverkehrsrecht lässt sich gegen einen geringen Aufpreis mitversichern. Damit sind alle Schäden am, oder durch den Firmenwagen, verursachten Schäden abgesichert. Die Höchstgrenze für Personenschäden kann individuell verhandelt werden. In der Regel gilt der Rechtsschutz im Verkehr nach Abschluss einer Kfz-Versicherung für den Versicherungsnehmer ebenfalls im privaten Bereich. Mitarbeiter müssen sich aber privat selbst versichern, der Versicherungsschutz für Mitarbeiter greift nur im beruflichen Umfeld; also bei Dienstfahrten mit dem Firmenwagen oder auf dem Weg zur Arbeit.

Wer Waren produziert, benötigt eine Produkthaftpflichtversicherung

Kommen Ihre Kunden durch fehlerhafte Waren, die Sie produziert haben, zu Schaden, können Sie als Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden. Dabei ist zuerst zu prüfen, ob der Artikel ordnungsgemäß angewandt wurde. Schon dieser Vorgang der Prüfung kann finanziell eine große Belastung für Gründer darstellen. Mit einer Produkthaftpflichtversicherung lassen sich Risiken minimieren und Schadensfälle inklusive Personenschäden versichern. Nicht jede Branche oder jedes Gewerbe benötigt einen derartigen Versicherungsschutz.

Forderungsmanagement versichern und einfach vom Anwalt regeln lassen

Für jeden Gründer ist es sinnvoll, das Forderungsmanagement versichern zu lassen. Branchenübergreifend kann immer mal wieder der Fall eintreten, dass Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen. Ohne eine entsprechende Versicherung müssen sich Geschäftsinhaber dann selbst darum kümmern, Mahnungen zu schicken und die offenen Beträge einzutreiben. Auch Gebühren für ein eventuell eingeschaltetes Inkassounternehmen tragen Gründer dann erst einmal selbst.

Ist das Forderungsmanagement durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt, können Sie den Fall einfach an einen Rechtsanwalt übergeben, der sich um alle Schritte zuverlässig in Ihrem Sinne kümmert. Die Kosten des Inkassodienstes müssen nach einem erfolgreichen Verfahren vom Käufer getragen werden, eine Übernahme der vorauszuzahlenden Beträge kann versichert werden.

Selbstbeteiligung: Wie viel möchten Sie im Schadensfall selbst bezahlen?

Die monatlichen Kosten für gewerbliche Versicherungen lassen sich minimieren, wenn Sie die Selbstbeteiligung hoch halten. Wer also im Schadensfall bis zu 250,- Euro aus der eigenen Tasche dazu geben möchte, freut sich über geringere Monatsbeiträge zur Versicherung. Möchten Sie im Schadensfall keinen Cent dazu zahlen, haben Sie vor Versicherungsabschluss ebenfalls die Möglichkeit, dies anzugeben. Die Monatsbeiträge für die geschäftlichen Versicherungen erhöhen sich in diesem Fall, dafür kommen bei einem eingetretenen Schadensfall keinerlei Kosten auf Sie zu. Beide Varianten haben ihre eigenen Reize. Ihr Versicherungsberater kann Sie dabei unterstützen, die passende Ausführung für Ihr Unternehmen zu finden.

Schließen berufliche Versicherungen auch einen privaten Versicherungsschutz ein?

In den meisten beruflichen Versicherungen ist eine Absicherung für den privaten Bereich ebenfalls enthalten, viele Versicherungen für Gründer lassen sich ohne privaten Rechtsschutz nicht abschließen. Sie wählen aus, welche Bereiche im Privaten mitversichert werden sollen. Also zum Beispiel das Verkehrsrecht oder Leistungen aus dem Immobilienrecht. So können Sie privat auch einen umfangreichen Versicherungsschutz genießen, wenn sich mit dem Vermieter der Privatwohnung Schwierigkeiten ergeben. Familienmitglieder wie die Ehefrau können mitversichert werden, eigene Kinder, die noch kein eigenes Einkommen erzielen, sind üblicherweise kostenlos mitversichert.

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  • Versicherung, Familie,: Pixabay