Anwaltliche Beratung – Werk- oder Dienstvertrag?

Ein Vertrag, in welchem ein Anwalt mit der rechtlichen Beratung des Mandanten beauftragt wird, ist regelmäßig als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) einzuordnen.

Anwaltliche Beratung – Werk- oder Dienstvertrag?

Das ändert sich nicht dadurch, dass der Anwalt die Einhaltung des geltenden Rechts in Aussicht stellt oder sogar zusichert.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. September 2015 – IX ZR 266/14

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