Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

Mit einem Anwendungsfall der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung eines Werkvertrages bzw. eines Dienstleistungsvertrages von der Arbeitnehmerüberlassung hatte sich aktuell das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zu befassen. Konkret ging es um logistische Teilleistungen, die eine Tochter-GmbH für einen Klinikbetrieb erbringt:

Nach §

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