Gläubigeranfechtung und Insolvenzverfahren

Ein Gläubigeranfechtungsprozess wird durch die Eröffnung des vereinfachten In-solvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen. Nach der Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kann ein laufender Gläubigeranfechtungsprozess vom Gläubiger zugunsten der Insolvenzmasse fortgesetzt werden.

Gläubigeranfechtung und Insolvenzverfahren

Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Dezember 2009 – IX ZR 29/08