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Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren

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12. Februar 2009 | Familienrecht

Am 10. Februar 2009 startete im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf der elektronische Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Familiengerichten. Versicherungszeiten sollen dadurch künftig deutlich schneller ermittelt und so der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zügiger und einfacher berechnet werden.

Der elektronische Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der am Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt wurde, wird seit April 2008 bei dem Amtsgericht Duisburg erfolgreich getestet und ist im Herbst 2008 auf weitere Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (Wuppertal, Neuss, Rheinberg, Mönchengladbach-Rheydt) ausgedehnt worden. Jetzt soll der Datenaustausch auf alle 29 Amtsgerichte des Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ausgeweitet werden. Eine landesweite Einführung in Nordrhein-Westfalen soll in wenigen Wochen folgen.

Durch den elektronischen, streng gesicherten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfahren die Familiengerichte in Scheidungsverfahren jetzt sofort „mit einem Klick“, ob für die jeweiligen Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungskonten geführt werden. Außerdem werden die Gerichte gegebenenfalls auf andere zuständige Versicherungsträger hingewiesen. Diese Angaben sind im Scheidungsverfahren wichtig, um den Versorgungsausgleich, d. h. die Aufteilung von Versicherungs- und Versorgungsanwartschaften zwischen prozessierenden Eheleuten, berechnen zu können.

Die Familiengerichte und die Deutsche Rentenversicherung Bund werden durch den elektronischen Datenaustausch erheblich entlastet. Die Bearbeitungsdauer für Kontenklärungen wird sich für jede Anfrage um mindestens ein bis zwei Wochen verkürzen. Die bislang oft langwierige und aufwendige Abfrage auf dem Postweg, interne Postlaufzeiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Amtsgerichten sowie fehlerhafte Adressierungen werden künftig entfallen.

Der Rationalisierungseffekt ist enorm. In Versorgungsausgleichsverfahren werden im Schnitt etwa vier Auskunftsersuchen gestellt. Bislang werden in Nordrhein-Westfalen jährlich nur an die Deutsche Rentenversicherung Bund rund 35.000 Anfragen zur Kontenklärung in Papierform versandt. Bundesweit fragen die Familiengerichte bei ca. 200.000 Scheidungsverfahren jährlich rund 400.000 Mal schriftlich – nur an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die Träger der Beamtenversorgung – Versicherungskonten ab.

Es ist geplant, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen und andere Rentenversicherungsträger in dieses Verfahren einzubeziehen. Auch für andere Bundesländer besteht die Möglichkeit, das System zu übernehmen. Außerdem sollen künftig zusätzliche Informationen, z. B. zum Verfahrensstand von Entscheidungen, vollelektronisch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten ausgetauscht werden. Mittelfristig sollen die Verfahrensbeteiligten über das Internet die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Daten von zu Hause eingeben können und die umfangreichen Papierformulare, auf denen derzeit noch die Angaben schriftlich zu machen sind, entfallen.

 

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