Die Höhergruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte richtet sich nach den beamtenrechtlichen Beförderungsvoraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes. Solange eine fiktive Beförderung wegen fehlender laufbahn- oder haushaltsrechtlicher Voraussetzungen nicht möglich wäre, besteht auch kein Anspruch auf Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe.
In dem aktuell vom
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