Das Verwaltungsgericht Berlin hat Zweifel, ob die Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Medienunternehmen gelten. Daher hat es dem Eilantrag eines Audio-Streamingdienstes gegen eine Anordnung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, bestimmte Transparenzangaben vorzuhalten, stattgegeben. Das Gericht beabsichtigt, im Hauptsacheverfahren ein Vorabentscheidungsersuchen
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