Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines ehemaligen Angehörigen des syrischen Geheimdiensts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat den seit dem Jahr 2018 in Deutschland lebenden 44jährigen syrischen Staatsangehörigen am 24.02.2021 nach zehnmonatiger Hauptverhandlung wegen Beihilfe
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