Deutschland sieht sich gleich in drei unterschiedlichen Bereichen mit neuen oder verschärften Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission konfrontiert. Während es beim Recycling von Siedlungsabfällen und der Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden zunächst um Aufforderungsschreiben geht, hat die Kommission im Bereich des Datenschutzes bei der Strafverfolgung bereits die nächste Verfahrensstufe eingeleitet. In allen drei Fällen setzt Brüssel Deutschland eine Frist von zwei Monaten zur Nachbesserung.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres monatlichen Pakets zu Vertragsverletzungsverfahren mehrere Maßnahmen gegen Deutschland beschlossen. Betroffen sind das Abfallrecht, das Unternehmenssteuerrecht sowie der Datenschutz bei Strafverfolgungsbehörden. Zwei Verfahren befinden sich noch in der ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, während im Datenschutzrecht bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme ergangen ist – der letzte Schritt vor einer möglichen Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Recyclingziele für Siedlungsabfälle verfehlt
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft wirft die Kommission Deutschland vor, die unionsrechtlichen Vorgaben zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen nicht erfüllt zu haben. Nach den zuletzt verfügbaren Daten wurde das bis 2020 geltende Ziel einer Recyclingquote von 50 Prozent für Siedlungsabfälle wie Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle verfehlt.
Neben Deutschland sind auch Griechenland und Zypern von entsprechenden Aufforderungsschreiben betroffen. Grundlage des Verfahrens ist die Abfallrahmenrichtlinie, die verbindliche Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen vorsieht. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren durch eine mit Gründen versehene Stellungnahme fortführen.
Kritik an Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden
Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren betrifft das deutsche Steuerrecht. Nach Auffassung der Kommission entspricht die Besteuerung von Dividenden, die deutsche Muttergesellschaften von Tochtergesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten, nicht den Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie.
Die Kommission sieht in den deutschen Regelungen eine unzulässige Mehrfachbesteuerung, die über das von der Richtlinie erlaubte Maß hinausgeht. Dadurch werde das unionsweit angestrebte einheitliche Steuersystem für Unternehmensgruppen beeinträchtigt. Nach Einschätzung der Kommission könnten sich daraus Wettbewerbsnachteile und Investitionshemmnisse insbesondere für mittelgroße und große Unternehmen im Binnenmarkt ergeben.
Auch in diesem Verfahren erhalten Deutschland, Frankreich und Italien zunächst Gelegenheit, ihre Rechtsauffassung innerhalb von zwei Monaten darzulegen oder die beanstandeten Regelungen anzupassen.
Datenschutz bei der Bundespolizei weiterhin unvollständig umgesetzt
Bereits weiter fortgeschritten ist das Verfahren wegen der Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Die Richtlinie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Strafverfolgungsbehörden und soll zugleich eine wirksame Strafverfolgung sowie den Schutz der Grundrechte gewährleisten.
Die Europäische Kommission hatte Deutschland bereits im April 2022 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Nach ihrer Einschätzung wurden die unionsrechtlichen Vorgaben bis heute nicht vollständig umgesetzt. Insbesondere fehlen weiterhin Regelungen für die Datenverarbeitung durch die Bundespolizei.
Deshalb hat die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme erlassen. Sollte Deutschland die beanstandeten Defizite nicht innerhalb von zwei Monaten beseitigen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und zugleich die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragen.
Bedeutung für die Praxis
Die Verfahren verdeutlichen, dass die Europäische Kommission ihre Rolle als Hüterin der Verträge derzeit konsequent wahrnimmt und die Durchsetzung des Unionsrechts verstärkt. Während die Verfahren im Abfall- und Steuerrecht zunächst politischen und gesetzgeberischen Handlungsdruck erzeugen, ist das Datenschutzverfahren bereits in einer deutlich fortgeschritteneren Phase. Für Unternehmen kann insbesondere das Verfahren zur Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden von erheblicher praktischer Bedeutung sein, da mögliche gesetzliche Anpassungen die steuerliche Behandlung internationaler Konzernstrukturen beeinflussen könnten. Zugleich zeigt der Datenschutzfall, dass eine unvollständige Umsetzung von EU-Richtlinien letztlich nicht nur zu Vertragsverletzungsverfahren, sondern auch zu Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und empfindlichen finanziellen Sanktionen führen kann.
Bildnachweis:
- Europaflaggen in Brüssel: NakNakNak | CC0 1.0 Universal










