Rechtsanwälte, die als sog. „Non-Equity-Partner, bei einer Rechtsanwaltschaftsgesellschaft tätig sind, sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Düsseldorf die Rechtsstreite zweier Rechtsanwälte einer in Düsseldorf ansässigen Großkanzlei an das Landgericht Düsseldorf verwiesen.
Die Frage,
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