Die Aussage der einzigen Belastungszeugin

Wenn – wie im vorliegenden Fall – Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen.

Dabei müssen die Urteilsgründe nachvollziehbar erkennen

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Wechselnde Opfer-Aussagen

Ein den Angeklagten belastender Mangel des Urteils ist darin zu sehen, dass das Gericht sich der aufdrängenden näheren Erläuterung der Angaben des Nebenklägers verschlossen hat und die angefochtene Entscheidung deshalb lückenhaft ist.

Bestreiten die Angeklagten in wesentlichen Tatteilen den gegen

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