Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

Heimkosten können einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastung anzusehen sein.

In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall erlitt die Klägerin als Folge einer Gehirnblutung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die u.a. zu einem Grad der Behinderung von 100% sowie einer Pflegebedürftigkeit i.S.d. Pflegestufe

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Gebäudesanierung als außergewöhnliche Belastung

Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Aufwendungen für die Sanierung eines selbst

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Lattenzaun als außergewöhnliche Belastung

Der Austausch eines Maschendrahtzauns durch einen höheren Holzlattenzaun als Weglaufschutz wegen einer an Autismus erkrankten Person sind nicht als außergewöhnliche Belastungen vom Finanzamt zu berücksichtigen, da die Kosten dafür zu den üblichen Kosten der Lebensführung gehören.

So das Finanzgericht Rheinland-Pfalz

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