Mit den formellen und materiellen Voraussetzungen einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Formelle Voraussetzungen für den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung
Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
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