Eine Steuerbelastung von 2000 Euro für einen sogenannen Kampfhund, die den anzunehmenden Hundehaltungs-Aufwand pro Jahr von 900 bis 1000 Euro so deutlich übersteigt, ist nicht mehr zu rechtfertigen und wirkt sich aus wie ein auf bestimmte Rassen bezogenes Hundehaltungsverbot.
Mti
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