Oberlandesgericht

Verwertungskündigung

Bei einem Wohnraummietverhältnis kann der Vermieter den Mietvertrag nach § 573 BGB nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt nach § 573

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Tatkündigung statt Verdachtskündigung

Ist eine Verdachtskündigung als solche mangels Anhörung des Arbeitnehmers unwirksam, hat der Tatsachenrichter stets zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Verdachtsmomente geeignet sind, die Überzeugung von einer entsprechenden Tat zu gewinnen und damit die Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer

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Notar

Kein Gewerbe in der Mietwohnung

Die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung kann nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs eine Pflichtverletzung darstellen, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.

Die Beklagten der jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Räumungsklage sind Mieter einer Wohnung der

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Krankheitsbedingte Kündigung

Eine Kündigung ist als letztes Mittel nur zulässig, wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung ausgeschöpft hat. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechtes einsetzbar

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Vorenthaltene Mietsache

§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bestimmt, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung insbesondere dann vorliegt, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.

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Kündigung für Raucher

Ein mehrfacher Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot kann zur Kündigung berechtigen. So hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem diese Woche veröffentlichten Urteil entschieden, dass die fristgerechte Kündigung eines langjährig beschäftigten Lagerarbeiters wirksam war, der mehrfach gegen ein betriebliches

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Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten

Umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften können, wie eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz zeigt, die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen. Das Gericht wies die Klage des Leiters einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebundes gegen die fristlose Kündigung

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