Der Bundesgerichtshof hatte sich jetzt erneut mit dem Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen seines Mieters zu befassen und das Kündigungsrecht des Vermieters in diesem Fall ausdrücklich bestätigt.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sind die
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