Verwaltungsdienstleistungen als „eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen“

Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen sind keine mit der Kinder- und Jugendbetreuung eng verbundenen Dienstleistungen i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL. Eine entgeltliche Personalgestellung stellt keine im sozialen Bereich erbrachte Gemeinwohldienstleistung dar und wird somit nicht vom Begriff der „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen“

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Krankenhaus

Das ausgegliederte städtische Krankenhaus – und die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/VKA

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Rechtsfrage zur Vereinbarkeit der Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG mit der Leiharbeits-Richtlinie 2008/104/EG zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Verfahren streiten die Parteien über die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft im Wege

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Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung

Personalgestellung, Equal Pay – und die Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

Der Equal-Pay-Anspruch des freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht bereits daran, dass für diesen kein Personalgestellungsvertrag vereinbart worden und er der Entleiherin nicht gestellt worden ist. Es bedarf in einem solchen Fall vielmehr der Prüfung, ob er bei hypothetischer Betrachtung ohne die Freistellung als Betriebsratsmitglied an die Entleiherin gestellt worden wäre.  Nach §

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Personalgestellung in der ambulanten Pflege – und die Umsatzsteuer

Die Gestellung von Personal ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, weil sie keine mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit eng verbundene Dienstleistung ist. Es spielt insoweit keine Rolle, ob die betreffenden Arbeitnehmer Pflegekräfte waren. Die Einwendungen, es liege eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vor, das

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Betriebsübergang beim städtischen Krematorium

Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Dabei muss es um eine auf Dauer angelegte Einheit gehen, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens

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Personalgestellung in der Versorgungsverwaltung NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen war berechtigt, im Rahmen der Neuorganisation seiner Versorgungsverwaltung die dort tätigen Mitarbeiter im Wege der Personalgestellung dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Dies bestätigte jetzt das Bundesarbeitsgericht. Nach § 1 Abs. 2 VersÄmtEinglG gehen die tariflich Beschäftigten (und die Beamten)

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