Übersetzung des schriftlichen Urteils

Hat ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Angeklagter einen Verteidiger und wurde die mündliche Urteilsbegründung in seine Muttersprache übertragen, besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig kein Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils.

Zwar sieht § 187 Abs. 2 Satz 1

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Seitenhonorare für Übersetzer

Der Bundesgerichtshof hält daran fest, dass der Übersetzer eines belletristischen Werkes oder Sachbuches, dem für die zeitlich unbeschränkte und inhaltlich umfassende Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an seiner Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt ist,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Klagen auf englisch

Gerichtssprache ist deutsch, § 184 GVG. Dies gilt auch vor dem Finanzgericht, § 52 I FGO. Wie eine von einem des Deutschen nicht mächtigen Australiers in Englisch erhobene Klage gleichwohl zulässig sein kann, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in

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