Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hob eine Entscheidung des Anwaltsgerichts wegen des Verstoßes gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung auf, die eine Rüge zum Gegenstand hatte, die dem Beschwerdeführer, einem Rechtsanwalt, wegen Umgehung des Gegenanwalts erteilt worden war.
Dabei stellte
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